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Sachsen- Anhalt


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Der Schulelternrat - Mitglieder und Aufgaben

  • 1. Vorsitzende: Frau Anna-Maria Koch (Klasse 9a)
  • 2. Vorsitzende: Frau Brigitte Leßmann (Klasse 7b)
  • im Stadtelternrat: Herr Mario Sternitzke (Klasse 10c)
  • im Kreiselternrat: Frau Brigitte Leßmann (Klasse 7b)

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Der Schulelternrat ist die Versammlung der Vorsitzenden der Klassenelternvertretungen. Er tritt zwei- bis dreimal im Jahr zu Sitzungen zusammen, auf denen aktuelle klassenübergreifende Belange des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums erörtert werden.
Auf diesen Sitzungen gibt in der Regel der Schulleiter einen Bericht über die Situation an der Schule, verweist auf Probleme und informiert über Veranstaltungen. Der Vorstand berichtet über seine Aktivitäten als Vertretung der Elternschaft, insbesondere im Rahmen der Gremienarbeit auf Kommunal- und Landesebene (Kreiselternrat; Stadtelternrat; Ministerialverwaltung; Landespolitik) sowie bei laufenden Projekten (z. B. Mitwirkung am Tag der offenen Tür, Präsentation von Berufsfeldern durch Eltern, Mitarbeit in der GHGAG).
Der Schulelternrat bringt sich aktiv in die Fortentwicklung des Schulprofils ein und wirkt in entsprechenden Arbeitsgruppen mit; er unterstützt zudem die Schulleitung bei der Durchsetzung von Forderungen an den Schulträger, insbesondere in Personal- und Ausstattungsangelegenheiten. Darüber hinaus kooperiert die Elternvertretung eng mit dem Förderverein des Gymnasiums.
Der Vorstand wird aus der Mitte des Schulelternrats für zwei Jahre gewählt. Der Schulelternrat wählt zudem aus seiner Mitte acht Eltern für die Teilnahme an der Gesamtkonferenz. Die mindestens zweimal im Jahr tagende Gesamtkonferenz aus Lehrer-, Schüler- und Elternvertretern (im Verhältnis 16 : 8 : 8) berät und beschließt wesentliche Angelegenheiten der Schule, die ein Zusammenwirken von Lehrern, Eltern und Schülern erfordern.

 

 

 

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